§12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland gemäß §12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ein Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.

Was ist begünstigt?

  • Solarmodule (Photovoltaikmodule)
  • Wesentliche Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher
  • Montage- und Installationsleistungen
  • Zubehör, das für den Betrieb der Anlage notwendig ist

Voraussetzungen

  • Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert.
  • Die installierte Bruttoleistung der Anlage beträgt nicht mehr als 30 kWp.

Bedeutung für unsere Kunden

Beim Kauf von Photovoltaikprodukten in unserem Shop profitieren Sie automatisch vom Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Preise werden entsprechend ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für individuelle steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.